Bürohaus Treia - Aktuelles

Steuerentlasungsgesetz 2022

Der Leiter der örtlichen Beratunsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V.-Lonsteuerhilfeverein-in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin:

In Anbetracht erheblicher Preiserhöhungen v. a. im Energiebereich wurde im Mai zur Entlastung der Bürger das Steuerentlastungsgesetz 2022 verabschiedet. Beschlossen wurde u. a. die Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Prozesskostenabzugsverbot im Falle von Kosten Dritter

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfe- in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin:

Der BFH hat mit Beschluss vom 10.08.2022, Az. VI R 29/20 entschieden, dass auch die Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen sind, die für die Führung eines Rechtsstreits eines Dritten (beispielsweise eines Angehörigen) aufgewendet worden sind.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Versämnis eines Termins bei der Agentur für Arbeit führt nicht zum Wegfall des Kindergeldes

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfeverein - in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellen Anlass auf folgendes hin:

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mir Urteil vom 16.05.2022, Az.2 K 2067/20 entschieden, dass ein als arbeitsuchend gemeldetes Kind, das keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht und nur seiner allgemeinen Meldepflicht nicht nachkommt, keine Pflichtverletzung begeht, die zum Wegfall des Kindergeldes führt.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Kein Kindergeld für Finanzbeamtin im gehobenen Dienst bei nebenberuflichem Studium der Rechtswissenschaften

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V.-Lohnsteuerhilfeverein- in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin:

Der BFH hat mit Urteil vom 07.04.2022, Az.III R 22/21 entschieden, dass eine Kindergeldgewährung aufgrund eines Jurastudiums des Kindes nicht mehr möglich ist, wenn das Kind nach Abschluss der Ausbildung zur Diplomfinanzwirtin ein längerfristiges Dienstverhätnis in der Finanzverwaltung aufnimmt. das deutlich über 20 Wochenarbeitsstunden umfasst und das Studium ur in den danach verbleibenen arbeitsfreien Zeiten durchführt.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Steuerentlastungsgesetz 2022

Steuerentlastungsgesetz 2022

der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfeverein- in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin:

In Anbetracht erheblicher Preiserhöhungen v. a. im Energiebereich wurde im Mai zur Entlastung der Bürger das Steuerentlastungsgesetz 2022 verabschiedet. Beschlossen wurde u. a. die Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Kein Abzug von Kindergartenbeiträgen in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin
Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin: Der BFH hat mit Beschluss
vom 14.04.2021, Az. III R 30/20 entschieden, dass die Kindergartenbeiträge, die als Sonderausgaben
abziehbar sind, um die dazu geleisteten Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen sind.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin
Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin: Die Finanzverwaltung hat die
steuerlich zugrunde zu legende Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur
Dateneingabe und -verarbeitung ab dem Veranlagungszeitraum 2021 von drei Jahren auf ein Jahr
verkürzt. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Beiträge eines Profi-Fußballers für eine Sportunfähigkeitsversicherung sind keine Werbungskosten

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin
Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin: Das Finanzgericht Düsseldorf
hat mit Urteil vom 12.01.2021, Az. 10 K 2192/17 E entschieden, dass Beiträge eines Berufssportlers für
eine Sportunfähigkeitsversicherung keine Werbungskosten sind. Die Entscheidung ist nicht
rechtskräftig. Die Revision zum BFH wurde zur Rechtsfortbildung zugelassen. Weitere Informationen
finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Keine Berücksichtigung von Aufwendungen in Zusammenhang mit einem „Biberschaden“ als außergewöhnliche Belastungen

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin
Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin:
Der BFH hat mit Urteil vom 01.10.2020, Az. VI R 42/18 entschieden, dass Aufwendungen für die
Beseitigung von Schäden an der Terrasse und im Garten, die durch einen Biber verursacht wurden
sowie Aufwendungen zum Schutz vor weiteren Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen
abzugsfähig sind.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden Freibetrages für Betreuungs-, Erziehungsoder Ausbildungsbedarf nach Volljährigkeit des Kindes

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin
Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin:
Der BFH hat mit Urteil vom 22.04.2020, Az. III R 61/18 entschieden, dass für ein über 18 Jahre altes
Kind eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen Freibetrages für
Betreuungs,- Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht
vorgesehen ist.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin:
 
Als erste Tätigkeitsstätte gilt nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird. Der BFH hat nunmehr mit Urteil vom 14.05.2020 (Aktenzeichen VI R 24/18) entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird. Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte unerheblich.
 
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Keine außergewöhnlichen Belastungen bei Prozesskosten wegen Baumängel

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V.-Lohnsteuerhilfeverein- in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin:
 
Das FG Rheinland-Pfalz hatte mit Urteil vom 07.05.2020 – 3 K 2036/19 über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Die Kläger beauftragten im Jahr 2015 ein Unternehmen mit dem Bau eines Zweifamilienhauses. Aufgrund schwerwiegender Planungs- und Ausführungsfehler gingen die Kläger vor Gericht, unter anderem durch ein Beweissicherungsverfahren, Kosten hierfür im Jahr 2017 ca. 13.700,00 €. Die Kläger machten die Kosten in der Einkommensteuererklärung 2017 als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend. Das FG gab der Klage nicht statt und ließ den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen nicht zu. Die Kosten stellen im vorliegenden Streitfall zwar eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar, jedoch zu keiner Zeit eine Gefahr der Existenzgrundlage. Der Erwerb eines Einfamilienhauses ist als Vorgang der normalen Lebensführung zu werden. Es ist dabei nicht unüblich, dass Baumängel entstehen. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Keine außergewöhnlichen Belastungen bei Prozesskosten wegen Baumängel

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V.-Lohnsteuerhilfeverein- in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin:
 
Das FG Rheinland-Pfalz hatte mit Urteil vom 07.05.2020 – 3 K 2036/19 über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Die Kläger beauftragten im Jahr 2015 ein Unternehmen mit dem Bau eines Zweifamilienhauses. Aufgrund schwerwiegender Planungs- und Ausführungsfehler gingen die Kläger vor Gericht, unter anderem durch ein Beweissicherungsverfahren, Kosten hierfür im Jahr 2017 ca. 13.700,00 €. Die Kläger machten die Kosten in der Einkommensteuererklärung 2017 als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend. Das FG gab der Klage nicht statt und ließ den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen nicht zu. Die Kosten stellen im vorliegenden Streitfall zwar eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar, jedoch zu keiner Zeit eine Gefahr der Existenzgrundlage. Der Erwerb eines Einfamilienhauses ist als Vorgang der normalen Lebensführung zu werden. Es ist dabei nicht unüblich, dass Baumängel entstehen. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

- Steuerfreie Sonderzahlungen in der Corona Krise-


Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin: In einer Pressemitteilung vom 03.04.2020 teilt das BMF folgendes mit: Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 werden steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Zahlen Arbeitgeber/innen ihren Beschäftigten für ihr Engagement in der Corona-Krise eine Belohnung können diese steuerfrei ausbezahlt werden oder als Sachleistung gewährt werden. Von dieser Regelung werden alle Zahlungen erfasst, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 geleistet werden. Diese steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen sind im Lohnkonto aufzunehmen. Weitere Steuerbefreiungen bleiben unberührt. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass diese Zahlungen zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn gezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.
 

Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

 Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V.-Lohnsteuerhilfevereinin Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19.11.2019 über mehrere Verfahren bezüglich des Verbots des Werbungskostenabzugs bei Erstausbildung entschieden. Die Kläger dieser Verfahren wollten die Anerkennung der Kosten für das Erststudium bzw. Ausbildung zum Flugzeugführer als Werbungskosten. Laut Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verstößt § 9 Abs. 6 EStG nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Die erste Berufsausbildung gehört laut Auffassung des Gesetzgebers zu den Grundvoraussetzungen der Lebensführung. Da hier eine private Mitveranlassung gegeben ist, gehört dies systematisch eher in den Bereich der Sonderausgaben. Die Begrenzung der Sonderausgaben auf 6.000 Euro verstößt auch nicht gegen das Gebot der Steuerfreiheit des Existenzminimums. Dieses ist bereits durch den Grundfreibetrag abgedeckt. Daher besteht weiterhin keine Möglichkeit, diese Kosten als Werbungskosten in voller Höhe geltend zu machen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Faktorverfahren - Lohnsteuerklasse noch vor Jahresende ändern?

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Ehepaare und eingetragene Lebenspartner anstelle der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV auch die Kombination IV/IV mit Faktor wählen können. Diese Kombination bietet sich bei Paaren an, die unterschiedlich verdienen und den Splittingvorteil schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug gerecht untereinander aufteilen möchten. Dies führt dazu, dass Sie in der Einkommensteuererklärung weniger nachzahlen müssen, da durch das Faktorverfahren der Lohnsteuerabzug in etwa der Jahreseinkommensteuer entspricht. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Haben Sie die Lohnsteuerklasse 3 und 5 oder haben Sie Lohnersatzleistungen bezogen?

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfevereinin Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Sie in diesen Fällen verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Seit 2010 übermitteln die Arbeitgeber Ihre Lohndaten elektronisch an die Finanzämter. Auch Ihre Lohnersatzleistungen, wie z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld werden dem Finanzamt gemeldet. Sollten Sie Ihre Steuererklärungen für die Vorjahre nicht abgegeben haben, so kann das Finanzamt Sie bis zum Jahresende noch auffordern, die Steuererklärungen ab 2012 einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Faktorverfahren - Lohnsteuerklassenwechsel noch vor Jahresende ändern?

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfeverein in

Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Ehepaare und eingetragene

Lebenspartner anstelle der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV auch die Kombination IV/IV mit

Faktor wählen können. Diese Kombination bietet sich bei Paaren an, die unterschiedlich verdienen und

den Splittingvorteil schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug gerecht untereinander aufteilen

möchten. Dies führt dazu, dass Sie in der Einkommensteuererklärung weniger nachzahlen müssen, da

durch das Faktorverfahren der Lohnsteuerabzug in etwa der Jahreseinkommensteuer entspricht.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe - Rückwirkendes Ereignis - Antragsfrist bis zum 31.12.2019

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin

Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin: Gleichgeschlechtliche Paare,

die ihre Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umwandeln, können auch nachträglich für

einen Zeitraum von 2012 bis 2001 vom Splittingtarif profitieren. Im Einführungsgesetz zur

Abgabenordnung - § 9 Abs.5 - Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten – sind hierfür zwei

Voraussetzungen erforderlich: Die Lebenspartnerschaft muss bis zum 31.12.2019 in eine Ehe

umgewandelt werden und der Antrag auf Änderung des Steuerbescheides gem. § 175 AO bis zum

31.12.2020 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Dop­pel­te Haus­halts­füh­rung -Kos­ten für Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de sind voll ab­zugs­fä­hig

Der Lei­ter der ört­li­chen Be­ra­tungs­stel­le im Lohn­steu­er­be­ra­tungs­ver­bund e.V. -Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein- in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus ak­tu­el­lem An­lass auf fol­gen­des hin: Die Rich­ter des BFH haben in Ihrem Ur­teil vom 04.04.2019, VI R 18/17, ent­schie­den, dass sich die be­trags­mä­ßi­ge Be­schrän­kung des Ab­zugs der Un­ter­kunfts­kos­ten nur auf die un­mit­tel­ba­ren Auf­wen­dun­gen für die Un­ter­kunft wie Miete und Be­triebs­kos­ten, nicht auf die Kos­ten für Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de und Haus­rat be­zieht. Auf­wen­dun­gen für Haus­halts­ar­ti­kel und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de ein­schließ­lich der AfA sind daher – al­ler­dings im Rah­men des Not­wen­di­gen daher – un­be­schränkt ab­zieh­bar. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auch unter www.​steuerverbund.​de.

Keine Kürzung der Krankheitskosten um die zumutbare Belastung bei nichtbeihilfeberechtigten Steuerpflichtigen?

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass strittig ist, ob für selbst getragene Krankheitskosten, die bei Beamten beihilfeberechtigt wären, keine zumutbaren Belastungen anzusetzen sind. Im entschiedenen Fall ging es um die Kosten für ein Zahnimplantat und eine Brille. Die Richter des Finanzgerichts wiesen die Klage ab. Der BFH muss nun in seiner Revision mit dem Aktz. VI R 18/19 darüber entscheiden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Steuern sparen mit dem steuerfreien Jobticket

 

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. –Lohnsteuerhilfeverein in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlte Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt steuerfrei sind, § 3 Nr. 15 EStG. Das gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung des Nahverkehrs. Diese Steuerbegünstigung wird auch auf private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr erweitert.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Steuern Sparen Krankenkassenbeiträge der Kinder auf die Eltern übertragen

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. –Lohnsteuerhilfevereinin

Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Eltern Steuern sparen können,

wenn sie die Krankenkassenbeiträge der Kinder in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Voraussetzung hierfür ist, dass sie Anspruch auf Kindergeld bzw. auf die Freibeträge für Kinder haben

und unterhaltspflichtig sind.

Kinder sind z. B. selbst krankenversicherungspflichtig, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden oder

privat versichert sind. Eltern, die ihre Kinder finanziell unterstützen, können die Versicherungsbeiträge

wie eigene Beiträge behandeln. Für den Sonderausgabenabzug bei den Eltern genügt es, wenn sie ihrer

Unterhaltsverpflichtung nachkommen. Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Beiträge

zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes tatsächlich von den Eltern gezahlt oder erstattet

werden. Es reicht aus, wenn die Eltern Sachunterhalt gewähren, BMF-Schreiben vom 03.04.2019.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

www.steuerverbund.de.

Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe! Wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben!

Der Lei­ter der ört­li­chen Be­ra­tungs­stel­le im Lohn­steu­er­be­ra­tungs­ver­bund e.V. –Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein- in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus ak­tu­el­lem An­lass dar­auf hin, dass das Fi­nanz­amt einen Ver­spä­tungs­zu­schlag fest­setzt, wenn Sie Ihre Steu­er­er­klä­rung ver­spä­tet oder nicht ab­ge­ben. Ab dem 01.01.2019 gilt hier eine stren­ge Neu­re­ge­lung. Ein Ver­spä­tungs­zu­schlag wird auf jeden Fall fest­ge­setzt, wenn Sie nicht in­ner­halb von 14 Mo­na­ten nach Ab­lauf des Jah­res Ihre Steu­er­er­klä­rung 2018 ab­ge­ge­ben haben. Das Fi­nanz­amt setzt dann ab März 2020 au­to­ma­tisch einen Ver­spä­tungs­zu­schlag fest. Die­ser be­trägt bei Steu­er­er­klä­run­gen 0,25 % der fest­ge­setz­ten Steu­er, min­des­tens 25 Euro für jeden an­ge­fan­ge­nen Monat der Ver­spä­tung. Dies gilt auch, wenn Sie vom Fi­nanz­amt jedes Mal an­ge­mahnt wer­den und Sie die Steu­er­er­klä­rung den­noch ver­spä­tet oder nicht in­ner­halb der be­an­trag­ten Frist­ver­län­ge­rung ab­ge­ben.

                                                                                                                                                                   

 

 

 

Soldaten und Polizeibeamte - Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. –Lohnsteuerhilfevereinin

Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass seit 2010 eine Verpflichtung

besteht, eine Steuerklärung einzureichen, wenn der Arbeitnehmer keine Beiträge zu einer inländischen

Krankenversicherung zahlt. Dies gilt z.B. auch bei Polizeivollzugsbeamten, bei denen Krankheitskosten

im Rahmen der Heilfürsorge in voller Höhe vom Dienstherrn übernommen werden und Berufssoldaten

sowie Soldaten auf Zeit, die Anspruch auf eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung haben

Ausgaben für den Winterdienst sind steuerlich abzugsfähig

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin

Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Kosten für den Winterdienst

als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Finanzamt anerkannt werden. Sie erhalten vom Finanzamt

hierfür eine Erstattung von 20% des Rechnungsbetrags. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie eine

Rechnung hierüber erhalten haben und diese auch unbar von Ihnen bezahlt wurde. Weitere

Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Faktorverfahren - Lohnsteuerklassenwechsel noch vor Jahresende ändern? -

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. –Lohnsteuerhilfevereinin

Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Ehepaare und eingetragene

Lebenspartner anstelle der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV auch die Kombination IV/IV mit

Faktor wählen können. Diese Kombination bietet sich bei Paaren an, die unterschiedlich verdienen und

den Splittingvorteil schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug gerecht untereinander aufteilen

möchten. Dies führt dazu, dass Sie in der Einkommensteuererklärung weniger nachzahlen müssen, da

durch das Faktorverfahren der Lohnsteuerabzug in etwa der Jahreseinkommensteuer entspricht.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Abgabepflicht für Steuererklärung 2017-seit 2018 Verlängerung bis zum 31.07.-

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. –Lohnsteuerhilfevereinin

Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Abgabefristen für steuerlich

nicht beratene Steuerpflichtige seit 2018 um zwei Monate auf den 31.07.2018 verlängert wurden.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung 2017 noch nicht eingereicht haben und Ihre Steuerklärung bei einem

Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Frist auf den 31.12. In diesem Fall ist das

Finanzamt jedoch berechtigt, die Steuererklärung vorab anzufordern. Weitere Informationen finden Sie

auch unter www.steuerverbund.de.

Rentenerhöhung ab dem 01.07.2018-Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt weiter-

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. -Lohnsteuerhilfevereinin

Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Renten fast ausnahmelos

steuerpflichtig sind. Für Neurentner, die 2018 erstmals eine Rente aus der gesetzlichen

Rentenversicherung erhalten, beträgt der Besteuerungsanteil 76%. Wenn der Grundfreibetrag von

9.000 Euro für Alleinstehende bzw. 18.000 Euro für zusammenveranlage Ehepaare überschritten wird,

besteht die Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben. Sollten Sie zusätzlich weitere Einnahmen

aus privaten Renten, Betriebsrenten, Vermietung oder aus einem Nebenjob haben, sind Sie immer zur

Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Abzugsfähig hiervon sind Krankenkassenbeiträge, Spenden,

außergewöhnliche Belastungen – Krankheitskosten – haushaltsnahe Dienstleistungen oder

Handwerkerleistungen. Warten Sie nicht bis das Finanzamt Sie auffordert! Lassen Sie sich beraten, ob

in Ihrem Fall eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht. Weitere Informationen

finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Steuern sparen mit dem Firmenwagen

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der Arbeitgeber Ihren Firmenwagen mir 1% vom Listenpreis monatlich in Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung versteuert. Wenn Sie den Firmenwagen überwiegend beruflich nutzen, haben Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem Sie ein Fahrtenbuch führen. Eine gute Gelegenheit damit zu beginnen, bietet sich immer dann, wenn Sie einen neuen Wagen bekommen. Ein Fahrtenbuch muss jedoch einige wichtige Kriterien erfüllen, damit das Finanzamt diese anerkennt.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Ausgaben für den Winterdient sind steuerlich abzugsfähig

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, Kosten dür den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Finanzamt anerkannt werden. Sie erhalten vom Finanzamt hierfür eine Erstattung von 20% des Rechnungsbetrags. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie eine Rechnung hierfür erhalten Haben und diese auch unbar von Ihnen bezahlt wurde.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

-Freiwillige Steuererklärung für 2013 noch vor dem Jahresende 2017 einreichen-

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass nicht alle Steuerpflichtigen verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Hierzu gehören die Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und Ehepaare mir der Steuerklassenkombination IV / IV. Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt sich in vielen Fällen und ist für das Jahr 2013 noch bis zum Jahresende 2017 möglich. Alle Arbeitnehmer, die hohe Kosten für ihre Fahrten zum Arbeitgeber, für ihre Auswärtstätigkeit, hinsichtlich der Sonderausgaben oder für haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen haben, sollten daher schnellstmöglich Ihre Steuererklärung (ab 2013) bei dem Finanzamt einreichen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de

 

Das Finanzamt setzt Zinsen fest! Ist der Zinssatz von 6 Prozent zu hoch?

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Finanzämter für Steuernachzahlungen / E   rstattungen ab dem 15. Monat nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entsteht, einen Zinssatz von 6 % jährlich festsetzt. Der BFH muss nun in drei anhängigen Verfahren, I R 77/15, III R 16/6 und III R 15/17 darüber entscheiden, ob die Höhe des Zinssatzes das Rechtsstaatprinzip oder die Eigentumsgarantie für Zeiträume ab Januar 2012 verletzt. Weiter Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de

 

-Rentenerhöhung ab dem 01.07.2017- Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt weiter!

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Renten fast ausnahmelos steuerpflichtig sind. Für Neurentner, die 2017 erstmals eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, beträgt der Besteuerungsanteil 74%. Bei einem Alleinstehenden führt dies 2017 bereits ab Jahresrente i. H. v. 13.966 Euro(Januar bis Juni: 1.143 Euro und Juli bis Dezember 1.184 Euro) zur Verpflichtung, eine Steuerklärung abzugeben.

Sollten Sie zusätzlich weitere Einnahmen aus privaten Renten, Betriebsrenten, Vermietung oder aus einem Nebenjob haben, sind Sie immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Warten Sie nicht bis das Finanzamt Sie auffordert. Lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.

Weitere Informationen finden Sie  auch unter www.steuerverbund.de.

 

-Steuererklärung 2016 einreichen- Abgabepflicht zum 31.05.2017- Frist verpasst?

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Steuererklärung 2016 bis zum 31.05.2017 erfolgen musste. Eine Verlängerung zum 31.07.2017 gilt nur, wenn die Steuererklärung 2016 elektronisch per Elster versandt wird.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung 2016 noch nicht abgegeben haben, kann die Abgabefrist bis zum 31.12.2017 verlängert werden, wenn Sie diese bei einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de

 

Krankheitskosten sind steuerlich abzugsfähig-Neue Rechtsprechung zu Gunsten der Steuerpflichtigen

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Krankheitskosten nur insoweit abzugsfähig sind, als sie die zumutbare Belastung übersteigen. Für viele Steuerpflichtige wirkten sich diese nicht steuermindert aus. Der BFH hat nun zu Gunsten der Steuerpflichtigen in seinem Urteil vom 19.01.2017, VI R 75/14, die Berechnungsmethode geändert. Im Einzelfall können nach der neuen stufenweisen Berechnung je nach Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte und der Zahl der Kinder mehrere Hundert Euro für Krankheitskosten zusätzlich anerkannt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de

Soldaten und Polizeibeamte- -Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung-

 

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass seit 2010 eine Verpflichtung besteht, eine Steuerklärung einzureichen, wenn der Arbeitnehmer keine Beiträge zu einer inländischen Krankenversicherung zahlt. Dies gilt z.B. auch bei Polizeibeamten, bei denen Krankheitskosten im Rahmen der Heilfürsorge in voller Höhe vom Dienstherrn übernommen werden  und Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit, die Anspruch auf eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung haben.

Hiervon gibt es Ausnahmen: Für 2016 müssen Sie keine Steuererklärung einreichen, wenn Sie alleinstehend sind und der im Kalenderjahr erziehlte Arbeitslohn weniger als 11.000,00 Euro beträgt. Bei zusammenveranlagten Ehegatten beträgt die Grenze hierfür 20.900,00 Euro.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de

 

 

-Gemeinsam genutztes Arbeitszimmer von Ehegatten-Der BFH lässt den Abzug für jeden individuell zu!-

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der BFH in seinem Urteil vom 15.12.2016-VI R 53/12- entschieden hat, dass Ehegatten, die gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit nutzen, beide den Höchstbetrag von 1250,00 Euro in Anspruch für von ihnen selbst getragene Aufwendungen nehmen können. Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein Lehrerehepaar, die Miteigentümer des gemeinsam bewohnten Hauses sind.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de

 

 

 

-Einmalzahlungen aus einer Pensionskasse sind in vollem Umfang steuerpflichtig-

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der BFH in seinem neuen Urteil vom 20.09.2016, X R 23/15, klargestellt hat, dass die Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse keine außerordentlichen Einkünfte sind. Die Fünftelregelung ist daher nicht anwendbar. Die Einmalzahlung kann somit nicht ermäßigt besteuert werden. 

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

-Renovierung der Einbauküche in der vermieteten Wohnung?-

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der BFH in seinem neuen Urteil IX R 14/15 seine Rechtssprechung dahingehend geändert hat, dass die einzelnen Elemente einer Einbaukücke ein eigenständiges und zudem einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren sind. Die Kosten der Renovierung der Einbauküche in einer vermieteten Wohnung müssen somit über 10 Jahre abgeschrieben werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de

Krankenkassenbeiträge der Kinder auf die Eltern übertragen

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellen Anlass darauf hin, dass Eltern Steuern sparen, wenn sie die Krankenkassenbeiträge der Kinder in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Voraussetzung hierfür ist, dass sie Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder haben und unterhaltspflichtig sind. Krankenversicherungsbeiträge für Kinder entstehen bei Kindern, die sich in Berufsausbildung befinden, bei privat versicherten Kindern, bei Studenten, die nicht in der Familienversicherung, sondern in der studentischen Versicherung versichert sind.

Eltern, die Ihre Kinder finanziell unterstützen, können die Versicherungsbeiträge wie eigene Kosten behandeln. Für den Sonderausgabenabzug bei den Eltern genügt es, wenn sie ihre Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes tatsächlich von den Eltern gezahlt oder erstattet werden. Es reicht aus, wenn die Eltern Sachunterhalt gewähren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

 

 

Krankheitskosten sammeln und in der Steuererklärung geltend machen

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung die Steuerlast mindern. Bisher ist Voraussetzung, dass diese die zumutbare Belastung übersteigen.

Die zumutbare Belastung ist abhängig von der Höhe des Einkommens und der Zahl der Kinder. Hiergegen wehrten sich betroffene Steuerpflichtige und legten Klagen vor dem Bundesfinanzhof ein. Diese Klagen blieben erfolglos. Nun ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig. 2 BvR 180/16. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

 

 

Renten sind steuerpflichtig

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Treia, Herr Hauke Otzen, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Renten fast ausnahmelos steuerpflichtig sind. Für Rentner, die 2015 erstmals eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben, beträgt der Besteuerungsanteil 70%.

Bei einem Alleinstehenden führt dies bereits ab einer monatlichen Rente von 1200,00 Euro zur Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben. Sollten Sie zusätzlich weitere Einnahmen aus privaten Renten, Betriebsrenten, Vermietung oder einem Nebenjob haben, sind Sie immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.